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Schiedsamt Nidda

Bei bestimmten Delikten, wie z. B.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

gibt es die Möglichkeit, bei Gericht zu klagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (Nachbarschaftsrecht u. v. m.) kann das Schiedsamt weiterhelfen. Und in manchen Fällen geht auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten am Schiedsamt kein Weg vorbei. Dies ist der Fall, wenn es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro handelt.

Aufgabe des Schiedsamts ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Das Motto des Schiedsamts lautet von daher: Schlichten statt Richten. Es wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind.

Örtlich zuständig ist das Schiedsamt der Gemeinde oder Stadt, in dessen Bezirk der Beschuldigte oder Beklagte wohnt.

Schiedsperson in Nidda für alle Ortsteile ist:

Frau
Karin Lakehsar
Bismarckstrasse 2
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 9884962


Vertreter der Schiedsfrau: 
Herr
Udo Franzke
Villenstrasse 19
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 802742


Es wird darauf hingewiesen, dass die Schiedsfrau oder im Verhinderungsfall der
stellvertretende Schiedsmann möglichst nur nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung aufgesucht werden sollen.

Als Allgemeine Informationen können Sie sich die Offizielle Information des Landes Hessen zum Schiedsamt und den Schiedsamt-Flyer herunterladen.